AGB und Widerrufsbelehrung
für Privat- und Gewerbekunden
§ 1 Geltung
1 Für alle Leistungen der ARBO Holzarbeiten GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 15D, 65232 Taunusstein (ARBO), gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit unserer Zustimmung in Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2 Regelungen nur für Verbraucher (§ 13 BGB) oder nur für Unternehmer (§ 14 BGB) sind gekennzeichnet. Unternehmern gegenüber gelten die AGB auch für künftige Geschäfte. Die VOB/B gilt nur, wenn sie mit einem Unternehmer ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1 Unsere Angebote sind 4 Wochen ab Angebotsdatum verbindlich, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Kunde kann sie in Textform annehmen, z. B. per E-Mail oder WhatsApp. Mit Zugang der Annahme kommt der Vertrag zustande, und diese AGB gelten, die wir jedem Angebot beifügen.
2 Verspätete oder abweichende Annahmen gelten als neues Angebot, das wir durch Auftragsbestätigung annehmen können. Als unverbindlich bezeichnete Angebote (z. B. Kostenvoranschläge) werden erst mit Auftragsbestätigung verbindlich.
3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Planung und Auftragsbestätigung. Nach der Detailplanung bestätigt der Kunde Maße, Materialien und Ausführung durch Freigabe in Textform. Spätere Änderungen sind möglich, solange die Fertigung nicht begonnen hat, Mehrkosten nennen wir vorher. Visualisierungen und Muster dienen der Veranschaulichung.
4 Angebote, Entwürfe, Zeichnungen und Visualisierungen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung weitergegeben werden.
§ 3 Preise und Zahlung
1 Preise in Euro, gegenüber Verbrauchern inklusive, gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2 Zahlungsablauf: Sofern im Angebot Anzahlungen genannt sind: 10 % erste Anzahlung nach Annahme (Abs. 3), 40 % zweite Anzahlung mit der Auftragsbestätigung (Abs. 4), 50 % mit der Schlussrechnung (Abs. 5). Sonst wird der gesamte Betrag mit der Schlussrechnung fällig. Die Absätze 3 und 4 sind voneinander unabhängige Regelungen, ist eine unwirksam, bleibt die andere bestehen.
3 Erste Anzahlung (10 %): Nach Annahme stellen wir 10 % des Auftragswerts gesondert in Rechnung. Sie vergütet vorab die Leistungen, die wir nach der Annahme erbringen: Planung, Bemusterung, Vorkalkulation und Abstimmung aller Einzelheiten mit dem Kunden. Wir beginnen damit nach Zahlungseingang. Ein Überschuss über den Wert der erbrachten Leistungen wird mit der Schlussrechnung verrechnet oder bei Kündigung nach § 7 erstattet.
4 Zweite Anzahlung (40 %): Nach Abschluss der Detailplanung und Freigabe durch den Kunden in Textform erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung über 40 % des dann vereinbarten Auftragswerts. Sie dient der Vorfinanzierung des Wareneinkaufs (Material und Zukaufteile, im Durchschnitt etwa 45 % unserer Kosten). Wir bestellen nach Zahlungseingang. Soweit das Material bereitgestellt ist, übertragen wir dem Kunden auf Wunsch das Eigentum daran oder leisten ihm nach seiner Wahl Sicherheit (§ 632a Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 BGB).
5 Restzahlung (50 %): Der Rest wird mit der Schlussrechnung nach Fertigstellung fällig, die Anzahlungen werden verrechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, Skonto wird nicht gewährt. Weitere Abschläge nach dem Wert der erbrachten Leistungen bleiben nach § 632a BGB möglich.
6 Verzug: Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Termine und Mitwirkung
1 Termine sind nur verbindlich, wenn wir sie in Textform so bezeichnen. Sie beginnen nicht vor Planungsfreigabe und Eingang vereinbarter Anzahlungen nach § 3 Abs. 3 und 4. Bei höherer Gewalt, rechtmäßigem Streik oder Lieferausfall trotz ordnungsgemäßer Bestellung verlängern sie sich angemessen. Dauert das unangemessen lange, kann jede Partei zurücktreten, nicht verbrauchte Zahlungen erstatten wir.
2 Der Kunde sorgt rechtzeitig für Zugang zu geräumten Räumen, Strom und Wasser, tragfähige Untergründe, Hinweise auf verdeckte Leitungen und bauseitige Vorleistungen. Verzögert sich die Leistung aus seinem Verantwortungsbereich, können wir dafür eine angemessene Vergütung verlangen (§ 642 BGB), ihm bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Anschlussarbeiten (Elektro, Wasser, Gas, Fliesen, Maler) schulden wir nur, wenn sie im Angebot genannt sind.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
1 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Kunde nicht binnen zwölf Werktagen nach Aufforderung ab, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern nur, wenn wir in der Aufforderung in Textform darauf hingewiesen haben.
2 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährung beträgt 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre. Gegenüber Unternehmern beträgt sie 1 Jahr, außer bei Bauwerken. Mängel sind unverzüglich in Textform mit Fotos anzuzeigen, Unternehmer müssen offene Mängel innerhalb von zwei Wochen anzeigen (§ 377 HGB).
3 Wir haben das Recht zur Nacherfüllung mit zwei Versuchen. Schlägt sie fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Regeln mindern oder zurücktreten. Gleichwertige Ersatzwerkstoffe sind zulässig, wenn sie zumutbar sind.
4 Kein Mangel sind natürliche Unterschiede bei Holz (Farbe, Maserung, Beizton), Verschleiß, unsachgemäße Benutzung, ungeeignetes Raumklima und Eingriffe Dritter. Für Fehler in Plänen oder Vorgaben des Kunden haften wir nicht, wenn wir sie nicht erkennen konnten. Bei Zukaufteilen gelten zusätzlich die Herstellergarantien.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde darf sie bis dahin nicht verpfänden oder sicherungsübereignen und muss Zugriffe Dritter unverzüglich in Textform melden.
2 Unternehmer: Weiterveräußerung ist im ordentlichen Geschäftsgang erlaubt, die Forderung daraus wird in Höhe des Rechnungswerts an uns abgetreten. Bei Verarbeitung oder Verbindung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10 %, geben wir sie frei. Unser Anspruch auf Sicherheit nach § 650f BGB bleibt unberührt.
§ 7 Kündigung und Pauschalen
1 Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Wir können dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Erbrachte Leistungen (Planung, Bemusterung, Vorkalkulation, bestelltes oder beschafftes Material, Zukaufteile, ausgeführte Arbeiten) werden dem Kunden in jedem Fall vergütet. Geleistete Anzahlungen werden angerechnet, einen Überschuss erstatten wir innerhalb von 14 Tagen nach unserer Abrechnung.
2 Kündigt der Kunde vor Beginn der Ausführung oder tritt er zurück, können wir pauschal 10 % der Gesamtauftragssumme als Aufwendungsersatz verlangen. Darin sind die bis dahin erbrachten Planungs- und Materialleistungen enthalten. Wir können stattdessen höhere, konkret nachgewiesene Aufwendungen abrechnen.
3 Ist der Kunde nach Beginn der Ausführung zum Schadensersatz verpflichtet (z. B. Nichtabnahme einer Sonderanfertigung), können wir pauschal 25 % der Gesamtauftragssumme verlangen. In beiden Fällen kann der Kunde nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, wir können einen höheren Schaden nachweisen.
§ 8 Haftung
1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Übrigen ausgeschlossen.
§ 9 Referenzaufnahmen, Datenschutz, Schluss
1 Referenzaufnahmen: Wir dürfen Fotos und Videos unserer fertigen Arbeiten dauerhaft und unentgeltlich für unsere Website, soziale Medien (z. B. Instagram), Print und Präsentationen nutzen und veröffentlichen. Sie zeigen keine Personen, Namen, Adressen oder erkennbaren privaten Gegenstände. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen. Für Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder privatem Wohnbereich holen wir eine gesonderte Einwilligung ein.
2 Datenschutz und KI: Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Zur Erstellung von Angeboten, Planungsunterlagen und Visualisierungen setzen wir KI-gestützte Werkzeuge ein und verarbeiten dabei personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und nur mit Anbietern, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter www.arbo-holzarbeiten.de. Wir sind nicht bereit, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
3 Schluss: Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht, bei Verbrauchern nur, soweit ihnen dadurch zwingender Verbraucherschutz nicht entzogen wird. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Wiesbaden. Erklärungen des Kunden (Annahme, Freigaben, Mängelanzeigen, Kündigung) genügen in Textform, Schriftform verlangen wir nicht. Ist eine Regelung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam, es gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Widerrufsbelehrung
nur für Verbraucher, soweit ein Widerrufsrecht besteht
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ARBO Holzarbeiten GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 15D, 65232 Taunusstein, Telefon 06128 9219030, E-Mail info@arbo-holzarbeiten.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wunsch auf Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Ich verlange ausdrücklich, dass die ARBO Holzarbeiten GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Mir ist bekannt, dass ich im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen habe.
Ort, Datum, Unterschrift:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An ARBO Holzarbeiten GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 15D, 65232 Taunusstein, E-Mail: info@arbo-holzarbeiten.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: 07.10.2026